Die oft erwähnte „spanische Immobilienblase“ ist bereits vor Jahren geplatzt und hat zu einem allgemeinen Rückgang der Preise geführt. Der Richtigkeit halber sei hier angeführt, dass der Auslöser der Krise ein eklatanter Überbestand an Wohnimmobilien für den spanischen Inlandsmarkt war.
Obwohl diese Entwicklung mit dem Immobilienmarkt um den es hier geht, nämlich Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen an den Küsten von Mallorca, ursprünglich gar nichts zu tun hatte, führten die Auswirkungen dieser weltweiten Krise auch dazu, dass wir heute auf Mallorca niedrigere Preise haben, als vor diesem größten Finanzdesaster der jüngeren Geschichte.
Zahlreiche Umfragen bestätigen immer wieder – Mallorca ist eines der beliebtesten Urlaubsziele in Europa. Wie die Reiseveranstalter TUI und Thomas Cook mitteilten, wurden in der Saison 2011 in keiner anderen Urlaubsregion Europas höhere Besucherzahlen und Umsätze verzeichnet. Fast 23 Millionen Menschen landeten an Palmas Flughafen und ließen knapp acht Milliarden Euro auf der Insel
Bis zum Sommer 2012 bestand definitiv keine absolute Rechtssicherheit für die touristische Vermietung. Die wurde nun durch das Tourismusgesetz der Balearischen Inseln Nr. 14884, Gesetz 8/2012 vom 19. Juli 2012 geschaffen. Die Artikel 49 bis 52 dieses Gesetzes betreffen das Thema Ferienaufenthalte in Wohnhäusern.
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die Vermietung von freistehenden Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern, falls sie die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Erklärung der Verantwortlichkeit sowohl für die Immobilie als auch für die Vertriebsfirma gegenüber der zuständigen Registerstelle im Ministerium für Tourismus.
Für Ferienappartements sind die Vorschriften komplexer aber unter fachlicher Hilfestellung machbar.
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