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Steuer und Gebühren beim Kauf einer Mallorca Immobilie


Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen Steuern und Gebühren an, die größtenteils vom Käufer der Immobilie zu entrichten sind. Als Bemessungsgrundlage gilt jeweils der in der Kaufurkunde (Escritura Compraventa) angeführte Kaufpreis der Immobilie.
Hier die Steuern und Abgaben die beim Verkauf von Mallorca Immobilien anfallen im einzelnen.

Vom Käufer zu entrichtende Steuern und Abgaben:

1. Immobilien-Erwerbsteuer - hier gibt es zwei Varianten. Der Käufer muss entweder eine Mehrwertsteuer oder eine Grunderwerbsteuer bezahlen.
a) Die Mehrwertsteuer (IVA) ist dann fällig, wenn eine Immobilie von einem Unternehmen (Bauträger, Erschließungsträger oder Bauunternehmer) erstmalig verkauft wird. Handelt es sich um ein Baugrundstück, so beträgt die Steuer 18%. Dieser hohe Steuersatz wird erhoben, um Spekulationen mit Bauland weniger attraktiv zu machen. Handelt es sich um den erstmaligen Verkauf einer Wohnimmobilie, wie einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus oder einer Wohnung, so kommt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 8% zum tragen.
b) für den Zweitverkauf einer Immobilie auf Mallorca, ob Grundstück, Haus oder Wohnung ist die Immobilien-Erwerbsteuer (ITP - Impuesto de Transmisiones ) in Höhe von 7% vom Käufer zu entrichten.

2. Immobilien Erwerbskosten - sie setzen sich aus den Kosten für den Notar, Grundbucheintragung (Inscripción Registro de la Propiedad),  den Gebühren für das Steuerbüro oder die Gestoria. Diese Kosten werden jeweils nach festen Gebühren-Tabellen berechnet. Somit lässt sich kein fester Prozentsatz vom Kaufpreis angeben. In Summe liegen sie in etwa bei 2% des Kaufpreises. 
Gestoria´s sind Agentur bzw. Dienstleistungsbüros zur Erledigung amtlicher Formalitäten. Aber auch Steuerberater nennen sich Gestoria fiscal oder Rechtsanwalt-Büro sind Gestorias juridocos. Die Gestoria übernimmt für den Notar die Abwicklung der Kaufurkunde wie z.,B. Eintragung ins Grundbuch usw. und schlägt somit als kleiner Kostenfaktor zu Buche.

Vom Verkäufer zu entrichtende Steuern und Gebühren:
Das spanische Immobiliengesetz sieht vor, dass falls es nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart ist, der Verkäufer die gemeindliche Wertzuwachssteuer (impuesto municipal de plusvalia) zu bezahlen hat. Als Bemessungsgrundlage für diese Steuer, gilt der Wertzuwachs des Katasterwertes einer Immobilie zwischen dem Erwerb und dem Wiederverkauf derselben.
Hinweis: Der Käufer einer Mallorca Immobilie sollte darauf achten, dass diese Zahlungspflicht ausdrücklich in der Kaufurkunde erwähnt wird.
Hat der Verkäufer einen Veräußerungsgewinn, so muss er selbstverständlich diesem Gewinn bei der nächsten Einkommensteuer-Erklärung seinem Finanzamt angeben und versteuern.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie auf der Seite Mallorca Immobilien kaufen.